Berufsprofil: Pflegehilfskraft – Unterstützung von Pflegebedürftigen
Sie übernehmen grundlegende pflegerische Tätigkeiten und assistieren bei der täglichen Versorgung und Betreuung von Patienten und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen und im ambulanten Bereich. Dabei stehen das Wohlbefinden und die Bedürfnisse der zu betreuenden Personen im Vordergrund. Pflegehilfskräfte tragen maßgeblich dazu bei, eine Atmosphäre der Fürsorge und Unterstützung zu schaffen, die die Lebensqualität der Pflegebedürftigen verbessert.
Gut zu wissen: Da eine Pflegehilfskraft als nicht-examinierte Pflegekraft über keine formale Ausbildung als Pflegefachkraft verfügt, darf sie in der Regel lediglich grundlegende Pflegeaufgaben übernehmen. Sie darf zwar keine Medikamente verabreichen oder Verbände anlegen, aber den zu Betreuenden dennoch mit vielen Handgriffen behilflich sein.
Aufgaben: Was macht eine Pflegehilfskraft?
Zum Aufgabenbereich einer nicht-examinierten Pflegekraft gehören Aufgaben rund um die Pflege, die ohne eine medizinische Ausbildung übernommen werden dürfen. Die Betreuung und Pflege von älteren oder kranken Menschen, die entsprechend eingeschränkt sind, sind ein wichtiger Beitrag zu deren Wohlergehen.
Pflegehelfer und Pflegehelferinnen unterstützen mit ihren Tätigkeiten die Arbeit der Pflegefachkräfte und tragen so erheblich zu deren Entlastung und zum Wohlbefinden der zu Pflegenden bei. Als Pflegehilfskraft helfen Sie den Pflegebedürftigen beim Aufstehen, beim Waschen, beim Anziehen und beim Gang zur Toilette. Sofern die Patienten bettlägerig sind, betten Sie sie um. So verhindern Sie, dass sich die von Ihnen Betreuten schmerzhafte Hautverletzungen zuziehen oder unter Druckstellen leiden müssen. Sie bereiten gegebenenfalls Mahlzeiten zu oder zerkleinern diese mundgerecht. Darüber hinaus sind Sie bei Bedarf auch bei der Nahrungsaufnahme und der Verabreichung von Getränken behilflich. Sie unternehmen mit den Ihnen Anvertrauten kleinere Spaziergänge oder tragen anderweitig – zum Beispiel durch Bewegungsübungen – zur Erhaltung und Förderung der Mobilität bei.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist zudem die Unterstützung der Pflegefachkräfte bei der vollständigen Dokumentation der Pflegemaßnahmen.
Wie sieht der Arbeitsalltag einer Pflegehilfskraft aus?
Es gibt einige Voraussetzungen, die Sie als nicht-examinierte Pflegekraft erfüllen sollten. Als Pflegehelfer bzw. Pflegehelferin müssen Sie sich darauf einstellen, dass Sie wahrscheinlich in unterschiedlichen Schichten arbeiten werden. Ihre Arbeitsbedingungen können je nach der von Ihnen gewählten Arbeitsstelle variieren. Ihre Arbeitszeit hängt sehr stark davon ab, ob Sie z. B. in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder bei einem ambulanten Dienst tätig werden. Die am weitesten verbreitete Regel sind Dienstpläne, die in Früh-, Spät- oder Nachtschichten unterteilt sind. Darüber hinaus sind die zu Pflegenden auch an Wochenenden und Feiertagen auf Hilfe angewiesen. Das bedeutet, dass Sie als Pflegehilfskraft ebenfalls an diesen Tagen arbeiten müssen. In vielen Institutionen sind Bereitschaftsdienste erforderlich. Das heißt, dass Sie bei Notfällen Ihre Dienste als Pflegehilfskraft auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten zur Verfügung stellen müssen.
Als Pflegehilfskraft können Sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Eine Vollzeitstelle bedeutet, dass Sie zwischen 35 und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Bei einer Teilzeitstelle reduzieren sich die Arbeitsstunden auf das mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Maß.
Hausbesuche sind für Pflegehilfskräfte meist nicht an der Tagesordnung. Diese Aufgaben werden von examinierten Pflegefachkräften übernommen. Denkbar wäre allerdings, dass Sie eine Pflegefachkraft mit entsprechender Ausbildung bei Hausbesuchen begleiten, um sie so optimal zu unterstützen und den Pflegebedürftigen eine bestmögliche Versorgung angedeihen zu lassen.
Ausbildung & Anforderungen: Was sollte man für den Job als Pflegehilfskraft mitbringen?
Wer in der Pflege arbeitet, sollte ein hohes Maß an Empathie, Geduld, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Im Rahmen der anfallenden Tätigkeiten ist sehr viel Einfühlungsvermögen erforderlich, um den Hilfsbedürftigen auf Augenhöhe begegnen und deren Bedürfnisse erkennen zu können. Eine Pflegehilfskraft unterstütz die besser ausgebildeten Pflegefachkräfte und sorgt damit für eine gute Versorgung und mehr Wohlbefinden der Patienten.
Grundsätzlich kann zwischen drei verschiedenen Qualifikationsstufen in der Pflege unterschieden werden:
- Die Pflegehilfskraft, bei der es sich um einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin handelt, die keine weiteren Qualifikationen mitbringt.
- Den Pflegeassistenten bzw. die Pflegeassistentin, die über eine 1-jährige pflegerische Ausbildung verfügt.
- Die Pflegefachkräfte, die eine 3-jährige Ausbildung absolviert haben.
Je nach Ausbildungsdauer und den hier erworbenen Kompetenzen dürfen die Pflegekräfte unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Nicht-examinierte Pflegehilfskräfte dürfen lediglich einfache Pflegetätigkeiten verrichten. Pflegefachassistenten und -assistentinnen mit einer 1-jährigen Ausbildung können hingegen spezifischere Aufgaben wie das Verabreichen von Medikamenten und das Anlegen von Verbänden übernehmen. Darüber hinaus dürfen Pflegehilfskräfte mit dieser Qualifikation auch Pflegemaßnahmen dokumentieren. Eine Pflegefachkraft benötigt eine 3-jährige Ausbildung, bevor sie eigenverantwortlich in der Pflege tätig werden darf. Sie ist berechtigt, alle in der Pflege anfallenden Aufgaben zu übernehmen – auch in der medizinischen Behandlungspflege, sofern diese mit einem Arzt abgesprochen sind. Sie erstellt eine Pflegeplanung, dokumentiert alle Abläufe und leitet Pflegeprozesse.
Eine Pflegehilfskraft darf also ausschließlich unterstützende Tätigkeiten übernehmen, während eine qualifizierte Pflegekraft eigenverantwortlich arbeiten kann. Die einzelnen Aufgaben können je nach Bundesland, Region oder Institution variieren.
Übrigens – die Tätigkeit als Pflegehilfskraft ist ideal für Quereinsteiger. Der Quereinstieg gelingt hier mühelos, denn es muss weder eine jahrelange Ausbildung noch eine Umschulung absolviert werden. In der Regel genügt ein Pflegebasiskurs. Die Ausbildungsinhalte konzentrieren sich vorrangig auf die Alten- und Krankenpflege. Die Frage „Was macht eine ungelernte Pflegehilfskraft?“, steht hier im Fokus. Sie müssen sich Kompetenzen aneignen, die Sie dazu befähigen, den von Ihnen betreuten hilfsbedürftigen Menschen bei der Körperpflege und bei der Nahrungsaufnahme unterstützend zur Seite zu stehen.
Als nicht-examinierte Pflegehilfskraft sollten Sie weiterhin über Kenntnisse verfügen, wie man Pflegebedürftige mobilisieren kann. Ein weiterer Aufgabenbereich befasst sich mit der Dokumentation von Pflegemaßnahmen. Als Quereinsteiger in diesen pflegenden Beruf sichern Sie sich einen zukunftssicheren Job, denn die Pflegebranche erfreut sich großer, ständig steigender Nachfrage. Betreuen auch Sie alte und pflegebedürftige Menschen und verhelfen Sie ihnen zu einem würdevollen und weitestgehend selbstbestimmten Leben. Der Quereinstieg als nicht-examinierte Pflegekraft ist eine vielversprechende berufliche Perspektive, die ohne eine klassische Ausbildung möglich ist.
Die Voraussetzungen, um als nicht-examinierte Pflegekraft tätig werden zu dürfen, sind nicht besonders hoch angesetzt. Sie müssen in der Regel über einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss verfügen. Das Mindestalter wird meist mit 17 Jahren angegeben. Darüber hinaus benötigen Sie gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Mit dem Besuch spezieller Lehrgänge und einem Pflegepraktikum können Sie sich entsprechend qualifizieren. Die Kurse werden von unterschiedlichen Berufsfachschulen oder Bildungseinrichtungen angeboten. Hinzu kommen einige persönliche Eigenschaften, die für diesen Job unverzichtbar sind. Hierzu zählen unter anderem ein gutes Einfühlungsvermögen und Geduld.
Welche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten sich für Pflegehilfskräfte?
Als nicht-examinierte Pflegekraft bieten sich Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Weiterbildung. Wenn Sie sich beruflich als qualifizierte Pflegehilfskraft weiterentwickeln möchten, können Sie zum Beispiel eine Weiterbildung in der Behandlungspflege anstreben. Interessant ist auch die Weiterbildung zur Pflegeassistenz. Hier können Sie sich zudem auf Bereiche wie zum Beispiel die Palliativpflege, die Demenzbetreuung oder die Gerontopsychiatrie spezialisieren.
Wenn Sie die Arbeit mit älteren Menschen lieben, sollten Sie über eine Weiterbildung als Pflegehelfer in der Altenpflege nachdenken. Eventuell kommt auch eine Fortbildung im Kontext der Pflegedokumentation und Qualitätssicherung in Betracht, die sich mit rechtlichen Aspekten und vielem mehr befasst. Möglich sind auch weiterbildende Maßnahmen in der Pflegeberatung, bei der Sie sich z. B. mit den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen mit der Organisation der Pflege auseinandersetzen.
Ganz gleich, für welche Form der Weiterbildung Sie sich entscheiden – je besser die Qualifikationen des pflegenden Personals sind, desto besser wird auch die Qualität der Pflege.
Gehalt als Pflegehilfskraft: Was verdient eine nicht-examinierte Pflegekraft?
Der Verdienst einer Pflegehilfskraft kann unter anderem vom eingesetzten Bereich, der jeweiligen Qualifikation oder der Berufserfahrung abhängen. Das Einstiegsgehalt liegt in der Regel bei einer Vollzeittätigkeit bei circa 2.400 Euro, das durchschnittliche Gehalt bei circa 2.700 Euro. Mit entsprechender Berufserfahrung kann der Verdienst auf bis zu 3.100 Euro steigen.
Für nicht-examinierte Pflegehilfskräfte gilt derzeit ein Mindestlohn von 15,50 Euro pro Stunde. Der Stundenlohn soll sich zum 01.07.2025 auf 16,10 Euro erhöhen. Der Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer 1-jährigen Ausbildung liegt aktuell bei 16,50 Euro pro Stunde, der Stundenlohn für Pflegefachkräfte bei 19,50 Euro.
Gut zu wissen: Die Caritas zahlt Entgelte nach dem eigenen Tarifwerk, der AVR. Hier verdienen zum Beispiel nicht examinierte Pflegehelfer/innen in der Altenhilfe etwa 2.700 bis 3.200 Euro, je nach Berufsjahr und damit verbundener Berufserfahrung.
Wo arbeitet man als Pflegehilfskraft?
Möglich sind Tätigkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen des Gesundheitswesens. Als nicht-examinierte Pflegekraft können Sie zum Beispiel in Krankenhäusern, Kliniken, Pflegeheimen, Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen, Seniorenberatungsstellen oder Altenwohnheimen arbeiten. Denkbar sind auch unterstützende Tätigkeiten im ambulanten Pflegedienst, in privaten Haushalten oder auch in Gesundheitszentren.
Sie suchen nach einer Möglichkeit zum Quereinstieg in die Pflege? Dann ist der Beruf als Pflegehilfskraft vielleicht genau das Richtige für Sie. Passende Stellenangebote finden Sie in unserer Jobbörse.