Lieferketten (LkSG)
Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Der Caritasverband für die Region Düren-Jülich e.V. ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Aus diesem Grund verpflichtet er sich, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei setzt er die Anforderungen des in Deutschland geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") um.
Weitere Erläuterungen finden Sie in der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte.
Der Caritasverband Düren-Jülich e.V. verfügt über ein Beschwerdeverfahren (Hinweisgeber-Meldestelle), das sowohl von internen als auch externen Personen zur Meldung von Hinweisen auf menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) genutzt werden kann. Sollte Ihnen etwas aufgefallen sein, das nicht mit unserer Grundsatzerklärung konform ist, möchten wir entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung einleiten.