Die Mitarbeitervertretung (MAV)
Was macht eine MAV?
- Die MAV achtet darauf, dass alle Mitarbeiter/innen gleich und gerecht behandelt werden.
- Sie nimmt Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen und versucht gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
- Sie setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein.
- Sie wirkt auf familienfreundliche Arbeitsplätze hin.
- Sie fördert die berufliche Eingliederung und Entwicklung von Kollegen/innen, die besonderer Unterstützung bedürfen.
- Sie regt Maßnahmen an, die der Einrichtung und den Mitarbeiter/innen dienen.
Aufgaben der MAV laut Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
- Anhörung und Mitberatung
- Vorschlagsrecht
- Zustimmung
- Antragsrecht
- Abschluss von Dienstvereinbarungen
Pflichten des Dienstgebers
Der Dienstgeber unterrichtet die Mitarbeitervertretung mindestens einmal im Kalenderjahr, mit den erforderlichen Unterlagen, über die wirtschaftliche Situation und deren Auswirkung auf die Personalplanung. Die MAV kann dazu Anregungen geben.
Der Dienstgeber hat die Pflicht, die Mitarbeitervertretung unter anderem zu den folgenden Punkten anzuhören. Bei…
- Maßnahmen innerbetrieblicher Informationen und Zusammenarbeit
- Regelung der Ordnung in der Einrichtung
- Kündigungen
- Verpflichtung zur Teilnahme oder Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern für berufliche
Weiterbildungsmaßnahmen - Durchführung beruflicher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Nur mit Zustimmung der MAV können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. eingestellt, eingruppiert, höhergruppiert, rückgruppiert und über die Altersgrenze hinaus beschäftigt werden.
Nur mit Zustimmung der MAV sind betriebliche Regelungen zulässig wie zum Beispiel zu Arbeitszeiten, zum Urlaub, zur Arbeitssicherheit und mehr.
MAV-Infos & Organisation
Die hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen können sich im internen Informationssystem "Orgavision" genauer über Wichtiges und Aktuelles aus der MAV-Arbeit informieren. Regelmäßig gibt die Mitarbeitervertretung der Caritas-Düren Jülich zudem eine Informationsbroschüre ("MAVINfo") zu aktuellen Themen heraus.
Unsere MAV trifft sich alle zwei Wochen montags zur großen MAV-Sitzung, ansonsten wird in verschiedenen Ausschüssen zu unterschiedlichen Themen gearbeitet.
Persönliche Anfragen
Zuständig ist die MAV auch bei persönlichen Anfragen hinsichtlich dienstbezogener Anregungen und berechtigter Beschwerden. Sie nimmt diese entgegen und versucht gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Alle MAV-Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht. Mitarbeitende können darauf vertrauen, dass ihre Anliegen sachlich und diskret behandelt werden. Der Anrufbeantworter der MAV ist immer unter Tel. 02421 481-41 zu erreichen.