Sucht und Therapievermittlung
Die Durchführung einer medizinischen Rehabilitationsbehandlung, also Entwöhnungsbehandlung, kann sowohl in einer stationären Suchtklinik als auch ambulant in unserer Einrichtung der Suchthilfe Düren-Jülich erfolgen. Die Behandlungskosten werden nach Antragsstellung vom zuständigen Rentenversicherungsträger oder von der Krankenkasse übernommen.
Der Weg in die Entwöhnungsbehandlung führt über unsere Beratungsstelle der Suchthilfe Caritas Düren-Jülich. Unsere Mitarbeitenden unterstützen Sie bei der Antragsstellung und schauen mit Ihnen gemeinsam, welche Behandlungsform am besten geeignet ist, um das Abstinenzziel Ihrer Suchterkrankung zu erreichen.
Stationäre Therapie
Für manche Menschen ist eine stationäre Therapie in einer Suchtklinik hilfreich. Innerhalb eines geschützten Rahmens können Sie erste positive Abstinenzerfahrungen sammeln, die dem Substanzkonsum zugrundeliegenden Probleme bearbeiten sowie sich in neuen Verhaltensweisen erproben und diese festigen.
Die Behandlungsdauer bei Alkoholabhängigkeit dauert in der Regel 16 Wochen, bei illegalem Substanzkonsum sechs Monate. Während dieser Zeit leben Sie in der Therapieeinrichtung.
Ambulante Therapie
Die ambulante Therapie kann für manche Menschen eine wirksame und alltagsnahe Unterstützung auf dem Weg in ein suchtmittelfreies Leben sein. Die Ambulante Rehabilitation Sucht, kurz ARS, richtet sich insbesondere an Menschen, deren negative Folgen des Substanzkonsums noch nicht stark ausgeprägt sind.
Die Übernahme der Behandlungskosten für eine ARS müssen beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel zwölf Monate und kombiniert eine wöchentliche Gruppen- und Einzeltherapie.
Weitere Informationen zur ARS finden Sie auf unserer Webseite "Ambulante Rehabilitation Sucht".
Kombibehandlung
Im Rahmen einer sogenannten Kombibehandlung gibt es die Möglichkeit, von vornherein eine stationäre Entwöhnungsbehandlung von acht Wochen sowie eine sechsmonatige ambulante nachstationäre Rehabilitation zu beantragen. Im Bedarfsfall kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Verlängerung der ambulanten Therapie um weitere sechs Monate beantragt werden.
Schritte einer stationären/ambulanten Therapievermittlung
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Wenn Sie Ihre Konsumgewohnheiten verändern möchten, informieren wir Sie gerne über ambulante und stationäre Rehabilitationsmöglichkeiten sowie Inhalte und Voraussetzungen. Zudem unterstützen wir bei versicherungsrechtlichen, sozialen und organisatorischen Fragen. Gemeinsam stellen wir den Rehabilitationsantrag und erstellen den Sozialbericht. Für den Antrag wird ein ärztlicher Bericht benötigt. Das entsprechende Formular erhalten Sie von uns und können es von der Hausärztin oder vom Hausarzt ausfüllen lassen. - Schritt
Der Rehabilitationsantrag für eine Suchttherapie wird an den zuständigen Kostenträger übersandt. Für die Bearbeitung des Antrags und bis zum Eingang der Kostenzusage können bis zu vier Wochen vergehen. - Schritt
Bis zum Eingang der Kostenzusage und Therapieantritt werden Sie von der Suchthilfe Düren-Jülich weiterhin begleitet und auf die anstehende Therapie vorbereitet. Es findet eine erste kritische Auseinandersetzung mit Ihrer Suchtgeschichte, den Konsummotiven, der lebensgeschichtlichen Entwicklung und den Veränderungszielen statt. - Schritt
Nach Eingang der Kostenzusage kann mit der bewilligten Therapieeinrichtung ein Aufnahmetermin vereinbart werden. - Schritt
Vor Antritt der Suchttherapie ist in den meisten Fällen eine Entzugsbehandlung erforderlich. Diese kann zum Beispiel in der LVR-Klinik Düren erfolgen. Nach der Entzugsbehandlung erfolgt ein nahtloser Übergang in die Rehabilitationseinrichtung.