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CoronaBetrVO aktuelle Zugangsregelung

Besuchs- und Hygienekonzept für St. Teresa

Die aktuelle Besuchsregelung des Hauses finden Sie hier. Besucher/innen dürfen unsere stationäre Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis*, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegt, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesungsstatus. *Bitte selbst mitbringen!

Hygiene- und Besuchskonzept - Erst der Test, dann der Besuch

 

Liebe Besucherinnen und Besucher,

in diesem Alten- und Pflegezentrum sind Besuche zu den üblichen Besuchszeiten ohne Anmeldung unter Beachtung unserer Besucherregelungen möglich. Hier eine Übersicht:

Besucher/innen müssen sich immer am Empfang anmelden, ein Kurzscreening durchführen, dort registrieren und die entsprechenden Nachweise (Testergebnis, Genesenennachweis, Impfnachweis) vorzeigen. 

Alle Besucher/innen dürfen diese Pflegeeinrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegt, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesungsstatus. 

Hinweis: Bitte bringen Sie idealerweise ein zertifiziertes negatives Ergebnis aus einem Testzentrum bereits mit ("Bürgertest"), um Wartezeiten zu vermeiden! Zur Umsetzung der Testanforderung für  Besucherinnen und Besucher wird Ihnen ersatzweise am Empfang ein Coronaschnelltest angeboten. 

Testtermine

Montags 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstags 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwochs 16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstags 10.00 - 12.00 Uhr
Freitags 15.00 - 17.00 Uhr
Samstags 14.00 - 16.00 Uhr 

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, sich zu den oben angegebenen Zeiten testen zu lassen, möchten wir Sie bitten, ein Testzentrum außerhalb unserer Einrichtung aufzusuchen.

Bei einem negativen Testergebnis (= nicht infiziert) steht einem Besuch Ihres Angehörigen nichts mehr im Wege. Bitte handeln Sie verantwortungsvoll und derzeit besonders umsichtig bei Ihrem Besuch in unserer Pflegeeinrichtung!

Kinder: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten außerhalb der Ferienzeiten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zu zum Schuleintritt (6. Lebensjahr) sind nicht verpflichtend zu testen und mit getesteten Personen gleichgestellt.

Weitere wesentliche organisatorische Hinweise:

Checkliste Besuchsregelung

Atemschutz: Alle Besucher/innen bitten wir weiterhin, zum Eigen- und Fremdschutz, konsequent mind. eine gut sitzende FFP2-Maske über Mund und Nase während des gesamten Aufenthalts zu tragen! Jeder Besucher erhält am Eingang kostenlos eine FFP2-Maske bei Bedarf.

Hygiene: Vor dem Besuchskontakt sollte eine gründliche Händedesinfektion erfolgen. Bitte halten Sie diese AHA-Regeln ein.

Abstand: Besucherinnen und Besucher haben während ihres Besuchs grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen Personen einzuhalten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis! 
Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Empfang Ihrer Einrichtung. Die Kolleginnen und Kollegen dort helfen gerne weiter.
Unser ausführliches Hygiene-/ Besuchs- und Testkonzept finden Sie unten als Download.

Weitere Informationen zum Thema

Links

Know-how über Atemschutzmasken

Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Landes

Downloads

PDF | 230,5 KB

Ausführliches Hygiene-, Besuchs- und Testkonzept dieser Einrichtung vom 02.06.2022

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