Besuchs- und Hygienekonzept für unsere stationären Altenpflegeeinrichtungen
Stand dieser Informationen: 30.01.2023
Herausgeber: Fachbereich Wohnen im Alter
Hygiene- und Besuchskonzept
Liebe Besucherinnen und Besucher,
in diesem Alten- und Pflegezentrum sind Besuche zu den üblichen Besuchszeiten ohne Anmeldung unter Beachtung unserer Besucherregelungen möglich. Bei Fragen steht Ihnen unser Personal am Empfang oder die Hausleitung gerne zur Verfügung.
Hier eine Übersicht:
1. Persönlicher Besuch
- Für Besucher/innen ist ein zuvor am Tag des Besuchs durchgeführter Coronaselbsttest ausreichend. Die Durchführung ist auf Verlangen gegenüber den für die Einrichtung verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu versichern (in der Regel beim Einlass/am Empfang). Eine mündliche Versicherung ist ausreichend.
- Bei begründeten Zweifeln oder bei Personen mit Symptomen kann die Durchführung eines von der Einrichtung zu stellenden Selbsttests unter Aufsicht in der entsprechenden Einrichtung verlangt werden. Sofern eine Einrichtung zum Zeitpunkt des Besuchs eine Testmöglichkeit anbietet, kann sie die Besucher/innen verpflichten, einen solchen Test vor Ort durchzuführen.
- Zur Umsetzung der Testanforderung für Besucherinnen und Besucher wird ihnen am Ort der Einrichtung im Ausnahmefall ein Coronaschnelltest angeboten. Die Testungen erfolgen grundsätzlich hausindividuell, bedarfsgerecht und innerhalb fester Zeitkorridore.
- Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.
- Die Testungen für externes medizinisches Personal, die Bewohner zu Behandlungszwecken aufsuchen, sind grundsätzlich auch mittels zur Verfügung gestellten Selbsttest ohne Überwachung möglich.
- Besuche sind zeitlich zu den entsprechenden Empfangszeiten möglich.
2. Organisation von Besuchen
- Für vollständig immunisierte und genesene Besucher/innen gilt, außerhalb der konkreten Besuchssituation in den privaten Räumen der Bewohnerinnen und Bewohner, während des gesamten Aufenthalts weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht!
- Besucherinnen und Besucher haben während ihres Besuchs grundsätzlich einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu allen anderen Personen einzuhalten; dies gilt nicht gegenüber besuchten Personen die vollständig immunisiert sind oder gegenüber der besuchten Person, die eine FFP2-Maske trägt.
- Mitarbeiter/innen des Empfangs informieren den Besucher über die Hygienemaßnahmen und die Notwendigkeit der Händedesinfektion und erfragen mündlich das Ergebnis des zuvor durchgeführten Coronaselbsttests.
3. Verlassen der Einrichtung von Bewohner/innen
- Bewohner/innen können nach entsprechender Belehrung über die aktuell geltenden Schutzmaßnahmen die Einrichtung verlassen.
4. Allgemeine Hygieneempfehlungen
Die aktuellen Hygienevorgaben, insbesondere Hand- und Nieshygiene, das Abstandsgebot und die Maskenpflicht sind zu befolgen.
Bitte bedenken Sie, dass stationäre Altenpflegeeinrichtungen nach wie vor unter einem besonderen gesetzlichen Schutz hinsichtlich des Infektionsschutzes stehen und dies eine gemeinsame Verantwortung Aller ist!
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!